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Riester-Rente: was Sie wissen müssen

Grundsätzliches

Riester-Rente bezeichnet eine private Altersvorsorge auf freiwilliger Basis, die durch staatliche Zulagen und Steuervorteile gefördert wird und die die gesetzliche Rente ergänzt.

Der Name geht zurück auf Walter Riester, in dessen Amtszeit als Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung die Riester-Rente ins Leben gerufen wurde und auf dessen Initiative sie zurückgeht. Hintergrund war das im Zuge der Reform der gesetzlichen Rentenversicherung gesunkene Rentenniveau, das eine Förderung der freiwilligen Altersvorsorge als Kompensation notwendig erscheinen ließ.

Staatliche Förderung

Der Staat fördert die Riester-Rente im Wege einer Altersvorsorgezulage (Abschnitt XI EStG) und durch einen steuermindernden Sonderausgabenabzug (§ 10a EStG).

Die Altersvorsorgezulage fließt nicht direkt dem Sparer zu, sondern wird in den Riester-Vertrag eingezahlt. Sie setzt sich zusammen aus der Grundzulage und - gegebenenfalls - der Kinderzulage. Die Grundzulage beträgt aktuell monatlich EUR 114,00 pro Person (ab 2008: EUR 154,00), die Kinderzulage EUR 138,00 pro kindergeldberechtigtem Kind (ab 2008: EUR 185,00).

Die volle Förderung erhält, wer den so genannten Mindesteigenbeitrag beisteuert. Dessen jeweilige Höhe hängt von den im Vorjahr erzielten sozialversicherungspflichtigen Bruttoeinkünften ab. Aktuell beträgt er - zusammen mit der Zulage - drei Prozent, ab 2008 vier Prozent der erzielten Einkünfte. Wer im Vorjahr nichts oder nur so wenig verdient hat, dass sein errechneter Mindesteigenbeitrag geringer ist als der Sockelbetrag von EUR 60,00, muss mindestens den Sockelbeitrag einzahlen, um die volle Zulage zu erhalten. Wird der Sockelbetrag unterschritten, wird die Zulage nur anteilig gewährt.

Die Zulage wird nur gezahlt, wenn sie beantragt wurde. Der Antrag muss für jedes Jahr erneut gestellt werden. Es ist jedoch möglich und auch üblich, den Vertragsanbieter schon bei Vertragsabschluss damit zu beauftragen, die jährlichen Anträge für den Kunden zu stellen.

Die Beiträge werden rechnerisch steuerfrei gestellt, damit eine Doppelbesteuerung vermieden wird (die spätere Auszahlung der Riester-Rente ist voll steuerpflichtig). Reichen die Zulagen nicht aus, um die Eigenbeiträge steuerfrei zu stellen, entsteht zusätzlich Anspruch auf einen steuerlichen Sonderausgabenabzug. Dazu muss bei der Steuererklärung die Anlage AV ausgefüllt und eingereicht werden.

Förderungsfähiger Personenkreis

Folgende Personen kommen in den Genuss der staatlichen Förderung, wenn sie der unbeschränkten Steuerpflicht unterliegen:
  • Arbeitnehmer und Angestellte
  • rentenversicherungspflichtige Selbständige
  • Beamte
  • Pflichtversicherte nach dem Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte
  • Kindererziehende in den ersten drei Lebensjahren des Kindes
  • Bezieher von ALG und ALG II (Hartz IV)
  • Wehrdienstleistende und Zivildienstleistende

Nicht berufstätige Ehepartner von Riester-Geförderten haben grundsätzlich ebenfalls Anspruch auf Förderung. Dafür muss jedoch ein eigener Vorsorgevertrag geschlossen werden.

Im Rahmen der Riester-Rente nicht förderungsfähig sind Selbständige, die nicht rentenversicherungspflichtig sind. Wer anstatt in der gesetzlichen Rentenversicherung in einer berufsständischen Versorgungseinrichtung, wie etwa dem Versorgungswerk der Rechtsanwälte, pflichtversichert ist, erhält ebenfalls keine Riester-Förderung. Eine Alternative für diesen Personenkreis ist die Rürup-Rente. Die Rürup-Rente ist ebenfalls staatlich subventioniert, jedoch nicht über Zulagen, sondern allein durch Steuerbegünstigungen. Wie die Riester-Rente bietet sie Schutz vor dem Zugriff durch Dritte, z. B. durch Gläubiger, und ist ist deshalb Hartz-IV-fest. Gefördert im Rahmen einer Rürup-Rente werden klassische und fondsgebundene Rentenversicherungen. Der Höchstbetrag für abzugsfähige Vorsorgeaufwendungen beträgt EUR 20.000,00 p. a.

Förderungsfähige Vorsorgeverträge

Im Rahmen der Riester-Rente werden grundsätzlich Anlageformen gefördert, die im Alter durch lebenslange Zahlungen die staatliche Rente ergänzen. In Betracht kommen private (auch fondsgebundene) Rentenversicherungen, Banksparpläne und Fondssparpläne.

Bedingung für die Förderung im Rahmen einer Riester-Rente ist jedoch, dass die Anlageform von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zertifiziert ist. Das Zertifikat ist kein staatliches Gütesiegel, sondern besagt lediglich, dass der Vorsorgevertrag die folgenden Voraussetzungen erfüllt:
  • Garantie, dass zu Beginn der Auszahlungsphase mindestens die eingezahlten Beiträge nebst Zulagen verfügbar sind
  • Garantie einer lebenslangen Rentenzahlung, z.B. als Leibrente oder als Auszahlungsplan
  • Auszahlung frühestens ab dem 60. Lebensjahr
  • Verteilung der Abschlusskosten auf mindestens fünf Jahre
  • es darf im Rentenfall höchstens einmalig maximal 30 Prozent des Kapitals entnommen werden
  • vierteljährliche Kündigungsmöglichkeit, damit auf Wunsch jederzeit zu einem anderen Anbieter gewechselt werden kann
  • Möglichkeit der Ruhestellung des Vertrages, z.B. bei längerem Auslandsaufenthalt
  • laufende Beitragszahlung
  • weit reichende Informationspflichten des Anbieters, z.B. über die Verwendung der Vorsorgebeiträge, den Stand des Altersvorsorgevermögens und die Höhe der Verwaltungskosten

Fazit: Die Riester-Rente ist eine attraktive Form privater Altersvorsorge

In Zeiten einer laufend alternden Gesellschaft und bröckelnder Renten ist private Altersvorsorge Pflicht. Die Riester-Rente ist aufgrund staatlicher Förderung und Regulierung eine attraktive Option. Sollten Sie erwägen, eine Riester-Rente abzuschließen, sollten Sie zuvor die verschiedenen Anbieter vergleichen. Hier können Sie kostenlos und unverbindlich einen Vergleich zur Riester-Rente anfordern.

Falls Sie die Riester-Rente nicht bekommen können, ist die Rürup-Rente eine gute Alternative. Auch hier lohnt sich ein Anbietervergleich. Einen Vergleich zur Rürup-Rente können Sie hier anfordern.


Weiterführende Informationen zum Thema private Altersvorsorge

Sie haben noch Fragen zur Riester-Rente? Hier finden Sie weiterführende Informationen und Rechenbeispiele: Riester-Rente bei Wikipedia.

Zur Rürup-Rente finden Sie hier mehr Informationen und Rechenbeispiele: Rürup-Rente bei Wikipedia.
 

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